Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von Pflegefachkräften auf ärztliche Anordnung hin durchgeführt werden. Sie dient der Unterstützung bei der Genesung und Stabilisierung des Gesundheitszustands.

Wenn sie Behandlungspflege nach SGB V benötigen, können wir selbstverständlich nach der Erstellung einer Verordnung durch Ihren zuständigen Arzt, alle nötigen Versorgungen durchführen. Die entstehenden Behandlungskosten werden i.d.R von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Behandlungspflegerische Tätigkeiten nach SGB V können u.a. sein:

  • Das Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Überwachung der Blutzuckerwerte so wie bei Bedarf die Verabreichung von Insulinspritzen
  • Wundpflege und Behandlung
  • Verbände an- und ablegen
  • Kompressionstherapie
  • Injektionen( I.m. und S.c.)
  • Katheter-und Stomaversorgung

Für alle relevanten Tätigkeiten steht ein kompetentes und zuverlässiges Pflegeteam zur Verfügung, dass sich durch fachliche Weiterbildungen und Qualifikationen auszeichnet.